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Haftungsausschluss
Neteller Gründer angeklagt wegen Verschwörung und Geldwäsche
Recht, 2007-01-17, by 2muchMONEY
Stephen Lawrence und John Lefebvre gründeten 1999 Neteller, einen beliebten Online Geld Transfer Service. Beide haben keine Aktive Rolle mehr innerhalb des Unternehmens inne.
Lawrence und Lefebvre sind der Verschwörung zum Transfer von Geldern zum Zwecke der Verbreitung von illegalem Glücksspiel angeklagt. Beide könnten für bis zu 20 Jahre ins Gefängnis gehen.
In der Anklageschrift heißt es, dass Lawrence und Lefebvre gegen Abschnitt 1956(a)(2)(A) des Titels 18 des United States Code verstoßen haben. Dieser lautet: "Whoever transports, transmits, or transfers, or attempts to transport, transmit, or transfer a monetary instrument or funds from a place in the United States to or through a place outside the United States or to a place in the United States from or through a place outside the United States-
(A) with the intent to promote the carrying on of specified unlawful activity;"
Bei diesen "specified unlawful activity," handelt es sich laut Anklageschrift sowohl um Bundes- als auch um Staatsgesetze gegen das Glücksspiel. Dies ist das erste Mal das, dass Department of Justice ein Unternehmen aus der Gambling Branche anklagt das kein Buchmacher ist.
Dieser Fall hat nicht notwendigerweise etwas mit dem Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) zu tun. Das FBI hat ihre Untersuchung bereits Juni 2006 begonnen, mehrere Monate bevor das UIGEA verabschiedet wurde.
Lawrence und Lefebvre sind der Verschwörung zum Transfer von Geldern zum Zwecke der Verbreitung von illegalem Glücksspiel angeklagt. Beide könnten für bis zu 20 Jahre ins Gefängnis gehen.
In der Anklageschrift heißt es, dass Lawrence und Lefebvre gegen Abschnitt 1956(a)(2)(A) des Titels 18 des United States Code verstoßen haben. Dieser lautet: "Whoever transports, transmits, or transfers, or attempts to transport, transmit, or transfer a monetary instrument or funds from a place in the United States to or through a place outside the United States or to a place in the United States from or through a place outside the United States-
(A) with the intent to promote the carrying on of specified unlawful activity;"
Bei diesen "specified unlawful activity," handelt es sich laut Anklageschrift sowohl um Bundes- als auch um Staatsgesetze gegen das Glücksspiel. Dies ist das erste Mal das, dass Department of Justice ein Unternehmen aus der Gambling Branche anklagt das kein Buchmacher ist.
Dieser Fall hat nicht notwendigerweise etwas mit dem Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) zu tun. Das FBI hat ihre Untersuchung bereits Juni 2006 begonnen, mehrere Monate bevor das UIGEA verabschiedet wurde.
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